FAQ

Arno Mosch
Verwaltungsgesellschaft GmbH

WISSENSWERTES

Aus einer langen Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Mietern haben wir Ihnen hier die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wurde Ihre Frage nicht oder nicht ausreichend beantwortet? Dann kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen unser Kontaktformular. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik „Kontakt“.

Bei der Eigentümerversammlung verhindert - was tun?

Sollten Sie an einer Eigentümerversammlung nicht teilnehmen können, können Sie Ihr Stimmrecht per Vollmacht wahrnehmen, indem Sie einer vertrauenswürdigen Person oder den Verwalter mit der Abstimmung beauftragen.

 Eine Vorlage zur Erteilung einer Vertretervollmacht haben wir für Sie vorbereitet. Diese finden Sie unter der Rubrik „Downloads für Eigentümer“.

Betriebskosten - was ist das?

Betriebskosten sind Kosten, die durch den Betrieb eines Objektes laufend anfallen. Wer welchen Teil der Betriebskosten zu tragen hat, hängt zunächst davon ab, ob es sich um ein Miet- oder ein Eigentumsobjekt handelt. 

Betriebskostenabrechnung - wann erhalte ich diese?

Grundsätzlich muss die Betriebskostenabrechnung den Mietern spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorliegen (Paragraf 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Wann wir mit der Erstellung der Abrechnung beginnen können, hängt daher auch maßgeblich davon ab, welche Abrechnungsperiode dem Objekt zugrunde liegt. Da auch wir hier auf die Daten anderer Dienstleister angewiesen sind, können wir dies nicht frei entscheiden.

Tipp bezüglich der Steuererklärung: Machen Sie die Ausgaben aus der Betriebskostenabrechnung in dem Jahr geltend, in dem Ihnen die Abrechnung zugeht. Sie haben beispielsweise in 2018 Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet, die Abrechnung wird Ihnen jedoch erst in 2019 zugehen, so können Sie die Ausgaben in der Steuer für das Jahr 2019 geltend machen.

Bewerbung um eine Wohnung - welche Unterlagen sind erforderlich?
  • ausgefüllter Mieterfragebogen
  • letzten drei Gehaltsnachweise
  • aktuelle Schufa-Auskunft (falls vorhanden)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vor- und Rückseite)
  • Bei Bedarf: Bürgschaft (z.B. der Eltern)
Eigentümerversammlung - was ist das?

Die Eigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümerschaft. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Insbesondere in den §§ 23 bis 25 WEG sind Regelungen zur Wohnungseigentümerversammlung enthalten. Die Eigentümerversammlung wird vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen.

Hausgeld - was ist das?

Die Wohnungseigentümer haben die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch den Wirtschaftsplan für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Zahlungsbetrag wird als Hausgeld bezeichnet.

Heizkosten / Betriebskosten - im muss eine Nachzahlung leisten und kann den Betrag nicht auf einmal aufbringen. Was kann ich tun?

Falls Sie der offene Betrag Ihrer aktuellen Betriebskosten- / Heizkostenabrechnung in Zahlungsschwierigkeiten bringt, melden Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich bei uns. Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, können wir Ihnen im Einzelfall mit Lösungsmöglichkeiten weiterhelfen.

Heizkosten / Betriebskosten - warum sind diese in diesem Jahr höher als im letzten Jahr?

Veränderungen Ihrer Heiz- und Betriebskosten erkennen Sie z.B. beim Vergleich mit Iherer letzten Abrechnungen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass insbesondere Heizkosten von Ihrem eigenen individuellen Verbrauch abhängen.

Änderungen der Betriebskosten können mit Kostenveränderungen externer Vertragspartner (z.B. Hausreinigung) oder verändertem Verbrauchsverhalten Ihrer Mitmieter bzw. der gesamten Hausgemeinschaft zusammenhängen. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass es Positionen gibt, die nicht in jedem Abrechnungsjahr entstehen oder in ihrer Höhe schwanken (z.B. Winterdienst).

Ich habe mich ausgesperrt - was soll ich tun?

Es ist schnell passiert. Die Tür fällt ins Schloss und man steht draußen. Ausgesperrt aus der eigenen Wohnung und kein Ersatzschlüssel greifbar.

Leider können wir Ihnen keinen Zweitschlüssel zur Verfügung stellen, da es uns gesetzlich nicht erlaubt ist, Schlüssel von vermieteten Wohnungen zurückzuhalten. Auch die Kostenübernahme durch uns bei Schlüsselverlust oder für den Fall, dass Sie sich ausgesperrt haben ist ausgeschlossen. Muss die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden, raten wir auf diese wichtigen Hinweise zu achten:

  • Suchen Sie nach lokalen Schlüsseldiensten
  • Fragen Sie bereits am Telefon nach den Preisen inklusive Anfahrt und vereinbaren Sie im besten Fall einen Festpreis
  • Prüfen Sie die Auflistung der Rechnungsposten sorgfältig

 

Tipp: Hinterlegen Sie einen Schlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens, um sich die Kosten für einen Schlüsseldienst zu sparen.

Kaution - wann und welcher Summe ist zu leisten?

Wohnungsmieter zahlen 3 Nettokaltmieten als Mietsicherheit. Diese kann bar bei Vertragsunterzeichnung in einer Summe oder aufgeteil in maximal drei aufeinanderfolgenden Raten gezahlt werden. Bei Ratenzahlung ist die 1. Rate ebenfalls in bar bei der Vertragsunterzeichnung zu leisten.

Die Kaution wird von uns getrennt vom Geschäftsvermögen auf einem Mietkautionskonto angelegt.

Kündigung des Mietvertrages - wann und wie?

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich und mit Originalunterschrift erfolgen und von allen Vertragsnehmern unterzeichnet werden. Eine Kündigungsvorlage haben wir für unsere Mieter vorbereitet. Diese finden Sie unter der Rubrik „Downloads für Mieter“.

Wollen Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, kann im Einzelfall der Vermieter einer Nachmietersuche zustimmen. Bitte geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben an, wenn Sie für diesen Fall einen Nachmieter suchen möchten und nennen den frühstmöglichen Auszugstermin. Wird einer Nachmietersuche durch den Eigentümer zugestimmt, senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu. Die Selbstauskunft zur Nachmietersuche steht Ihnen jedoch auch im Bereich „Downloads für Mieter“.

Mangel / Schaden - was muss ich tun?

Unter der Rubrik  „Kontakt“. finden Sie alle Informationen für eine schnelle Kontaktaufnahme mit uns. Über das dort befindliche „Kontaktformular“ können Sie uns direkt online eine genaue Schilderung des Schadens zukommen lassen. Im Besten Fall fügen Sie für die Dokumentation und gegebenenfalls erforderliche Meldung an die Versicherung auch Bilder Ihrer Meldung bei.

In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Rufnummer 0611 – 90 45 30 40.

Meine Nachbarn im Haus verstoßen gegen die Hausordnung, insbesondere Ruhestörung. Was soll ich tun?

Ihre Nachbarn sind – wie alle Mietparteien – grundsätzlich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung verpflichtet.

Wenn Sie Verstöße gegen die Hausordnung (z.B. Ruhestörung) feststellen, ist es oft ratsam, Nachbarn persönlich darauf anzusprechen, denn manchmal hilft ein freundliches Gespräch schnell weiter. Wenn dadurch keine Besserung erreicht werden kann, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte dokumentieren Sie die Verstöße über einen gewissen Zeitraum (z.B. Lärmprotokoll) und reichen uns dieses Protokoll ein, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Mietzahlung - wann und wie?

Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Um die rechtzeitige Zahlung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Mietzahlungen einzurichten.

 

Rückzahlung der Kaution - wann und in welcher Höhe?

Die Kaution kann und darf nicht abgewohnt werden.

Ist das Mietverhältnis beendet, steht dem Vermieter eine Prüfungszeit zu, um vom Mieter verschuldete Mängel zu beseitigen. Ein Teil der Kaution wird einbehalten, um eine mögliche Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung zu sichern und ggfs. zu verrechnen.

Die Auszahlung der anteiligen Kaution erfolgt nach Wohnungsabnahme (siehe hierzu auch die Details in unserer Kündigungsbestätigung).

Untermieter - was muss beachtet werden?

Vor der Untervermietung ist unsere schriftliche Genehmigung einzuholen. Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner im Mietvertrag.

Folgende Unterlagen sind unbedingt einzureichen:

  • Beginn und ggfs. Dauer der Untervermietung
  • Personalausweiskopie (Vor- und Rückseite)
  • Kontaktdaten des Untermieters

 

Vertragsunterzeichnung - welche Unterlagen muss ich mitbringen / was muss beachtet werden?
  • Übersetzer, falls die Deutschkenntnisse nicht ausreichen
  • gültiges Ausweisdokument, falls dies noch nicht mit der Selbstauskunft bei der Bewerbung für die Wohnung eingereicht wurde
  • Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters (z.B. Eltern bei Minderjährigen)
  • mind. die erste Kautionsrate ist bei der Vertragsunterzeichnung als Sicherheit zu leisten
Warum ändert sich die Höhe meiner Vorauszahlungen?

Wenn Ihre bisherigen monatlichen Vorauszahlungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, schlagen wir Ihnen eine Anpassung vor. Dadurch sollen zukünftige hohe Nachzahlungen verhindert werden.

Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit Ihre monatlichen Vorauszahlungen mit einer schriftlichen Ankündigung selbst anzupassen, um hohe Nachzahlungen vorzubeugen.

Wohnungsübergabe / -abnahme

Der Mietvertrag wurde gekündigt und Sie möchten nun einen Termin zur Rückgabe der Wohnung vereinbaren? Die Wohnungsabnahme (zum Zeitpunkt des Vertragsendes – möglichst mit gleichzeitiger Übergabe an den Nachmieter) erfolgt mit allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern durch unsere Außendienstmitarbeiter.

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Wohnungsübergabe /-abnahme mit uns. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, geben Sie Ihrem Vertreter bitte unbedingt eine entsprechende von Ihnen unterzeichnete Vollmacht mit.

Bei der Wohnungsabnahme / -übergabe wird unser Techniker mit Ihnen die vorhandenen Zähler für Strom und Gas festhalten. Bitte denken Sie daran, die Zählerstände im Anschluss auch Ihrem Versorger mitzuteilen.

Achten Sie bei der Wohnungsabgabe darauf, dass alle Schlüssel bei diesem Termin abgegeben werden müssen.